Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht darin, Jugendhilfemaßnahmen für junge Menschen nach dem SGB VIII verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen. Bei teil- und vollstationärer Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft. Zusätzlich werden bei einer Unterbringung außerhalb des Elternhauses auch sonstige Ersatzleistungen (z. B. Waisenrente) in Anspruch genommen. Auch bei ambulanten Leistungen der Jugendhilfe können Sie bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe Auskünfte in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten erhalten.