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Für die Beurkundung des zu zahlenden Unterhalts wird ein amtlicher Identifikationsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) benötigt. Außerdem soll nach Möglichkeit ein Schreiben vorgelegt werden, aus dem Dauer und die Höhe der Unterhaltsverpflichtung hervorgehen. Beurkundungen bei Jugendämtern sind grundsätzlich kostenfrei.

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