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Sind die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet, so steht alleine der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind zu. Durch eine Heirat der Eltern geht das Sorgerecht kraft Gesetzes auch auf den Vater über. Ist eine Eheschließung nicht beabsichtigt, aber trotzdem der Wunsch vorhanden, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen, gibt es die Möglichkeit der Sorgeerklärung. Hier wird der übereinstimmende Wille der beiden Elternteile beurkundet, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zusammen auszuüben. Zur Beurkundung wird angeraten, vorab einen Termin zu vereinbaren.

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