Wer oder was ist die Jugendgerichtshilfe? In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendgerichtshilfe (JGH) beteiligt. Grundlage für ein Strafverfahren gegen junge Menschen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Jugendgerichtshilfe ist nach § 52 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Verbindung mit §§ 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG) verpflichtet, bei (Ermittlungs-) Verfahren gegen Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende zwischen 18 Jahren und der Vollendung des 21. Lebensjahres mitzuwirken. Die Jugendgerichtshilfe ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Jugendgerichtshilfe wird frühzeitig von der Polizei über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert. Für wen ist die Jugendgerichtshilfe zuständig? Wichtig für die Ermittlung ist das Alter zum Zeitpunkt der Straftat: 14 – 17 Jahre; Jugendliche/r: Anwendung des Jugendstrafrechts 18 – 20 Jahre; Heranwachsende/r: im Einzelfall wird geprüft und entschieden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden soll Was macht die Jugendgerichtshilfe? Information und Beratung über den Ablauf des Ermittlungs- und Jugendgerichtsverfahrens die möglichen Folgen der Straftat verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über die persönliche Lebensgeschichte und die aktuelle familiäre, wirtschaftliche und soziale Lebenssituation sowie über eine mögliche Schutzbedürftigkeit des jungen Menschen Zukunftsperspektiven Hintergründe der Straftat bisher geleistete oder aktuell geleistete Jugendhilfemaßnahmen Unterstützung des jungen Menschen während des Ermittlungsverfahrens und des Jugendgerichtsverfahrens der Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung zur Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens durch Berichterstattung im Ermittlungsverfahren des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung durch Ahndungsvorschlag des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung, ob eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht in Frage kommt Zusammenarbeit bei Weisungen und Auflagen mit der Gruppe Jugendhilfe Hochfranken gGmbH, die Arbeitsstunden vermittelt und Betreuungsweisungen durchführt bei einer Jugendstrafe und insbesondere in der Bewährungszeit mit den zuständigen Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalt und Bewährungshilfe