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Verschiedene Arten der Beurkundung sind: Vaterschaftsanerkennung Zustimmungserklärung Sorgerechtserklärung (gemeinsame elterliche Sorge) Unterhaltsbeurkundung Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) Zur Beurkundung wird angeraten, vorab einen Termin zu vereinbaren. Beurkundungen können auch bereits vor der Geburt eines Kindes erfolgen. Dies kann die notwendigen Erledigungen erleichtern, die nach der Geburt erfolgen müssen. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Führerscheine oder ähnliche Dokumente reichen nicht aus. Beurkundungen bei den Jugendämtern sind kostenfrei.

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