Das Gesundheitsamt kann amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen nur dann ausstellen, wenn dies durch Rechtsnormen vorgesehen ist. Meist geht es dabei um Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn oder andere dienstrechtliche Angelegenheiten. Seltenere Gutachtensanlässe sind in der Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift aufgeführt. Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung (telefonisch, über das Onlineformular oder das Bürgerportal). Außerdem benötigen wir vorab den schriftlichen Untersuchungsauftrag (z.B. Schreiben der einstellenden Behörde). Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte nochmals das Auftragsschreiben, Ihren Personalausweis und Ihr Impfbuch sowie ggf. vorhandene medizinische Unterlagen mit. Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.