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Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof vom 28.05.2025 zur Festlegung eines Sperrbezirks zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Gebiet des Landkreises Hof wird aufgehoben, weil der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen als erloschen gilt (§ 12 Abs. 2 und 3 Bienenseuchen-Verordnung).

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Veröffentlicht:
Am 30. September 2025
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