Zukunft Wald im Hofer Land
Landratsamt Hof
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-357
lara.meister@landkreis-hof.de
Waldumbau
Wo kann ich mich über aktuelle Fördermöglichkeiten der Forstwirtschaft informieren?
Der Freistaat Bayern unterstützt private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer über vier Förderprogramme mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das Waldbesitzer Portal Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
In folgenden Bereichen ist eine Förderung möglich:
- Finanzielle Förderung waldbaulicher Maßnahmen
- Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur
- Finanzielle Förderung freiwilliger Naturschutzmaßnahmen
- Finanzielle Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Was gilt es bei den Förderprogrammen zu beachten?
Häufig gestellte Fragen werden auf der Website des Waldbesitzer Portals Bayern zusammengefasst.
Wie finde ich die Kontaktdaten des Försters vor Ort?
Der Wald in Bayern ist in Forstreviere aufgeteilt. In jedem Revier steht eine Försterin oder ein Förster der Bayerischen Forstverwaltung als Ansprechperson zur Verfügung.
Hierzu hat das Waldbesitzer Portal Bayern des StMELF einen „Försterfinder“ eingerichtet.
Durch die Eingabe ihrer Gemeinde können Sie sich ganz einfach die jeweils zuständige Revierleitung und das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) anzeigen lassen.
Wie kann ich die Resilienz meines Waldes steigern?
Der Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis ist eine der Kernaufgaben der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). Auf der dortigen Website finden sie tiefergehende Informationen vom Thema Waldumbau über Baumartenportraits bis hin zu Versuchsanbauten mit nicht-heimischen Baumarten.
Die LWF stellt Ihnen zudem verschiedene kostenfreie Publikationen und aktuelle Forschungsberichte rund um das Thema Waldumbau zur Verfügung.
Außerdem bietet die LWF einen eigenen Podcast, den sogenannten „Forstcast – kompaktes Forstwissen für unterwegs“ an: Link zu Forstcast: Kompaktes Waldwissen für unterwegs!
Wie erhalte ich Informationen zu den verschiedenen Baumarten und zur passenden Baumartenwahl für meinen Wald?
Das Waldbesitzer Portal Bayern bietet Baumarten-Steckbriefe an.
Informationen zu regionalen Anbaueignung in den verschiedenen Wuchsbezirken.
Wo finde ich Schulungsangebote für Waldbesitzer?
Einen Überblick über bayernweite Schulungsangebote finden Sie auf dem Internetauftritt des StMELF . Dort kann auch nach Regierungsbezirken gefiltert werden.
Wo finde ich Informationen zum Borkenkäfer?
Die LWF bietet ein Borkenkäferinfoportal an.
Dort ist beispielsweise eine interaktive Risikogebietskarte zur aktuellen Borkenkäfersituation in Bayern hinterlegt. Ebenfalls sind dort Praxishilfen zur Erkennung von Befall zu finden.
Ich würde gerne Wald tauschen, um eine größere zusammenhängende Waldfläche bewirtschaften zu können. Wo finde ich Informationen zu dahingehenden Möglichkeiten?
Der Freiwillige Landtausch ist ein schnelles, bedarfsgerechtes und kostengünstiges Verfahren, um die Agrar- und Forststruktur zu verbessern. Dazu tauschen Eigentümerinnen und Eigentümer freiwillig Grundstücke. Anträge auf freiwilligen Landtausch können schriftlich beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung gestellt werden. Für Oberfranken zuständig ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg. Weitere Informationen finden Sie auf der dortigen Website.
Infrastruktur & Technik in den Wäldern
Wo finde ich Unterstützung für Forst- und Waldarbeiten unter Technikeinsatz?
Für Pflanzungen, Pflege, Holzeinschlag oder Holzverkauf können Sie die Hilfe professioneller Unternehmen nutzen. Die Datenbank Forstlicher Unternehmen der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft bietet einen Überblick über die gesamte Bandbreite an Forstmaschinen, die Ihnen in den verschiedenen Regionen Bayerns oder gar deutschlandweit zur Verfügung stehen – von Harvester über Forwarder, Forstschlepper, Rückeanhänger, Seilkräne bis zu Holztransport-LKW.
Hinweis:
Die Datenbank ist ein kostenloser Informationsservice der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
Die Aufnahme in die Datenbank erfolgt auf freiwilliger Basis und steht allen Anbietern von forstlichen Dienstleistungen offen. Sie erfolgt unabhängig von der Qualität und ohne Prüfung der einzelnen Dienstleistung und Angebote oder der Unternehmen. Mit dem Eintrag in die Datenbank ist keine Wertung, insbesondere keine Firmen- oder Dienstleistungsempfehlung verbunden.
Wo finde ich den Kontakt zu forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen?
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind privatrechtliche Organisationen, die ebenfalls eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten und insbesondere Waldbesitzer mit kleineren Waldflächen unterstützen können. Nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) verfolgen Forstbetriebsgemeinschaften den Zweck, „die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden“ (§ 16 BWaldG).
Eine Übersicht über alle Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) und Waldbesitzervereinigungen (WBV) in Oberfranken mit entsprechender Karte finden Sie auf der Homepage der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken.
Wie wird der Wegebau in den Wäldern gefördert?
Um einen Wald nutzen zu können, ist eine bedarfsgerechte Erschließung notwendig. Holz kann auf schwerlastbefahrbaren Forstwegen einfacher und kostengünstiger transportiert werden. Damit steigt auch die Reaktionsfähigkeit z. B. bei Schädlingsbefall.
Die Bayerische Forstverwaltung fördert eine adäquate und naturschonende Erschließung in unseren Wäldern. Förderfähige Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Förderung Walderschließung.
Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) – bei Wäldern im Landkreis Hof das AELF Bayreuth-Münchberg.
Holz – selbst nutzen oder verkaufen?
Informationen rund um das Thema Holzvermarktung finden Sie im Waldbesitzerportal Bayern
Jagd & Wild
Wo kann ich einen Jagdschein beantragen?
Zuständig im Landkreis Hof ist die untere Jagdbehörde am Landratsamt Hof (Kontaktdaten Jagdscheine – Landkreis Hof).
Dort besteht beispielsweise auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung.
Wer kann mir Fragen zu Jagdpachtverträgen, Abschussplanung etc. beantworten?
Zuständig im Landkreis Hof ist die untere Jagdbehörde am Landratsamt Hof (Kontaktdaten Jagdscheine – Landkreis Hof).
Dort besteht beispielsweise auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung.
Wer sind die Kreisjagdberater im Landkreis Hof und welche Aufgaben übernehmen diese?
Nach den Vorgaben des Jagdrechtes müssen aus dem Kreis der Jagdscheininhaber jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren Kreisjagdberater bestellt werden.
Für den Landkreis Hof sind dies:
Herr Wolfgang Wirth für die Hegegemeinschaften Naila, Bad Steben, Bruck, Töpen, Konradsreuth und Leimitz
Herr Klaus Hartwich für die Hegegemeinschaften Rehau, Münchberg-Ost, Münchberg-West und Helmbrechts sowie für Rotwildangelegenheiten im gesamten Landkreis Hof
Kontakt zu den Kreisjagdberatern kann über die untere Jagdbehörde aufgenommen werden.
Aufgaben der Kreisjagdberater:
Die Kreisjagdberater erfüllen im staatlichen Auftrag für die untere Jagdbehörde folgende Aufgaben:
Sie liefern der unteren Jagdbehörde wichtige jagdpraktische und -fachliche Inhalte. Sie werden in wesentliche jagdrechtliche Entscheidungen eingebunden oder zur Stellungnahme gebeten. Die fachkundige Einschätzung der Kreisjagdberater hat für die Entscheidungen der unteren Jagdbehörde hierbei schweres Gewicht.
Die Kreisjagdberater sollen zudem einen Ausgleich zwischen jagdlichen Interessen und den Belangen der Land- und Forstwirtschaft, zwischen freilebender Tierwelt und Jagd sowie zwischen privaten Revieren und Staatsforstbetrieben vermittelnd herbeiführen.
Wer darf ein Jagdrevier pachten?
Man unterscheidet zwischen Eigen- bzw. Staatsjagdrevieren und Gemeinschaftsjagdrevieren, die jeweils in Eigenregie bewirtschaftet oder an Jagdberechtigte verpachtet werden.
Der jeweilige Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, das Jagdrecht vollumfänglich auszuüben.
Jagdpächter müssen mindestens seit drei Jahren den Jagdschein besitzen und diesen der unteren Jagdbehörde vorlegen. Die max. Pachtfläche darf 1000 Hektar nicht überschreiten, damit die Jagdpächter die vielfältigen Aufgaben der Jagdausübung bewältigen und den Wildbestand so regulieren können, dass der Aufwuchs der Bäume nicht gefährdet wird.
Was ist eine Jagdgenossenschaft?
In Deutschland sind Jagdgenossenschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Eigentümer einer jagdbaren Fläche besteht eine automatische Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Das Gebiet einer Jagdgenossenschaft erstreckt sich in der Regel auf eine Gemarkung und bildet das durch die Jagdgenossenschaft zu bewirtschaftende Jagdrevier. Flächenmäßig besonders große Jagdreviere können in mehrere so genannte Jagdbögen geteilt werden. Diese sind dann eigenständige Gemeinschaftsjagdreviere unter dem Dach einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie durch angestellte Jäger oder verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an einen oder mehrere Jäger.
Im Landkreis Hof sind derzeit alle Gemeinschaftsjagdreviere an Jagdberechtigte verpachtet, Eigenbewirtschaftungen liegen nur bei Eigen- bzw. Staatsjagdrevieren vor. Die Jagdgenossenschaften sind zur Führung eines Jagdkatasters verpflichtet, das regelmäßig aktualisiert wird. Die Jagdgenossenschaften ersetzen Wildschäden an forstlichen und landwirtschaftlichen Flächen, die durch Schalenwild, Kaninchen und Fasane verursacht wurden, sofern die Wildschadenspflicht nicht im Rahmen des Jagdpachtvertrages an den jagdberechtigten Revierinhaber übertragen wurde. Überdies kümmern sich die Jagdgenossenschaften häufig um den Wegebau.
Welche besonderen Empfehlungen gelten für sogenannte rote Hegegemeinschaften
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten forderte mit Schreiben vom 21.09.2019 die unteren Jagdbehörden auf, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Jägern und Jagdgenossen in dauerhaft „roten“ Hegegemeinschaften eine nachhaltige Verbesserung des Verbisszustandes zu erreichen. Eine Hegegemeinschaft wird als „dauerhaft rot“ gelistet, wenn sie seit dem Jahre 2009 durchgängig mit einer deutlich zu hohen Verbissbelastung bewertet wurde.
Um die Verbiss-Situation in den betroffenen Hegegemeinschaften nachhaltig zu verbessern, wurden für dauerhaft rote Hegegemeinschaften im Landkreis Hof die Leitlinien beschlossen.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Jäger und Waldbesitzer?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sein können. In Mitteleuropa erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). ASP ist nicht zwischen Tier und Mensch übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.
Informationen und Kartenmaterial zum aktuellen Infektionsgeschehen in Europa finden Sie auf dem Internetauftritt des Friedrich-Loeffler-Institutes ( Afrikanische Schweinepest | Friedrich-Loeffler-Institut ) sowie im Wildtierportal Bayern.
Kompaktes Wissen für Waldbesitzer zur ASP ist im Flyer zusammengefasst.
Veranstaltungen
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg bietet regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Wald und Forstwirtschaft an. Dazu gehören neben Motorsägenlehrgängen auch Informationsabende oder Praxistage zu Themen wie Wiederbewaldung von Schadflächen oder die Waldpflege.
Dort können Sie nach Regierungsbezirken filtern, um Angebote in unserer Region zu finden.
Kontakt
Lara Meister
Landratsamt Hof
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-357
lara.meister@landkreis-hof.de
Förderprogramme
waldbaulicher Maßnahmen WALDFÖPR 2025 – neu gefasst
forstlicher Infrastruktur FORSTWEGR 2025 – neu gefasst
freiwilliger Naturschutzmaßnahmen (VPN WaldR)
forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse FORSTZUSR 2021