Das Landratsamt Hof nimmt am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil. Um ein digitales Verfahren zu ermöglichen ist am 01.03.2021 die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) in Kraft getreten. Damit können verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt werden (vergleichbar mit der Elster-Steuererklärung). Baupläne und Bauvorlagen werden ebenso in digitaler Form im pdf-Format hochgeladen. Es bleibt aber noch möglich schriftliche Anträge vorzulegen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Die Einreichung in 1-facher Ausfertigung ist ausreichend. Umfang und Inhalt der üblicherweise vorzulegenden Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt. Von Ihrem Planfertiger vollständig und sorgfältig erstellte Bauvorlagen tragen wesentlich zum zügigen und reibungslosen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens bei. Die Nachforderung fehlender bzw. Ergänzung unvollständiger oder nicht aktueller Unterlagen führt zu vermeidbaren Verzögerungen der Bearbeitungsdauer. An Bauvorlagen werden insbesondere benötigt: ein aktueller amtlicher Lageplan mit dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (erhältlich beim Vermessungsamt oder der zuständigen Gemeinde) Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) Baubeschreibung Entwässerungspläne In der Praxis führen häufig folgende fehlende bzw. unvollständige Angaben zu Verzögerungen: Berechnung und Darstellung der Kfz-Stellplätze mit Zufahrten genaue Bezeichnung der Nutzung der Räume Rettungswege Angaben zum baulichen Brandschutz (z.B. Brandwände, Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile) Abstandsflächen und Brandschutzabstände Darstellung angrenzender Gebäude Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums Nachbarunterschriften